Leistungen

Leistungen

Als ambulanter Pflegedienst sind wir darauf spezialisiert, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege in den eigenen vier Wänden zu unterstützen. Unser Fokus liegt dabei auf individueller und professioneller Pflege unter Berücksichtigung der neuesten medizinischen Erkenntnisse. Zudem stehen wir Ihnen für umfassende Beratung zu pflegerischen Fragestellungen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Behandlungspflege

Unsere qualifizierten Fachkräfte erbringen medizinische Leistungen auf Verordnung des Haus- oder Facharztes, einschließlich:

  • Verbandswechsel und Wundversorgung
  • Verabreichen von Medikamenten und Stellen von Medikamenten
  • Injektionen
  • Blutzucker- und Blutdruckkontrolle
  • Stomaversorgung
  • Versorgung von Sonden und Kathetern
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Hilfe beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und vieles mehr.


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Grundpflege (SGB XI)

Im Rahmen der Grundpflege unterstützen wir Pflegebedürftige in den Bereichen Ernährung, Körperpflege, Mobilität, Prophylaxe und der Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation. Diese Leistungen werden in der Regel von qualifizierten Pflegehelfern, Angehörigen oder anderen Betreuungspersonen erbracht.

Beispiele für Grundpflegeleistungen sind Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme sowie Hilfe beim Aufstehen, An- und Auskleiden und bei der Mobilität.

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Hauswirtschaftliche Versorgung

Unser Leistungsspektrum umfasst auch hauswirtschaftliche Hilfsdienste im Umfeld des Pflegebedürftigen, einschließlich:

  • Einkaufen
  • Kochen und Ernährungsplanung, unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse
  • Reinigung der Wohnung
  • Geschirrspülen
  • Waschen und Wechseln von Wäsche und Kleidung
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Verhinderungspflege, Urlaubspflege und mehr

Wenn die private Pflegeperson Urlaub macht oder vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen oder anderen Umständen die Pflege nicht übernehmen kann, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten für eine notwendige Ersatzpflege, die sogenannte Verhinderungspflege. Dies gilt für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr, vorausgesetzt, die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2. Der Anspruch auf Verhinderungspflege entsteht nach mindestens sechs Monaten Pflege in der häuslichen Umgebung durch die Pflegeperson.

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Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§45 SGB XI)

Seit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes 2015 bieten wir zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen an, die nicht nur Menschen mit Demenzerkrankungen, sondern auch anderen pflegebedürftigen Personen zur Verfügung stehen. Dazu gehören:

  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
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